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| Walldorfer Tafel e.V. |
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Berechtigung zum Einkauf im Tafelladen
Grundsätzliches:
- Der Tafelladen richtet sich an Bedürftige und möchte nicht in Konkurrenz treten zum Lebensmittel-Einzelhandel.
- Die Bedürftigkeit wird daher individuell geprüft.
- Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist.
- In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.
Einkaufsberechtigte Personen:
- Menschen, die
- Leistungen nach SGB II oder
- Leistungen nach SGB XII oder
- Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, oder
- wohnsitzlos sind,
erhalten eine Einkaufsberechtigung ohne weitere Prüfung der Einkommensverhältnisse.
- Rentenempfänger, alleinerziehende Mütter oder Väter oder Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung einen Berechtigungsausweis erhalten.
Zur ersten Bedarfsprüfung mitzubringen sind alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und der Personalausweis.
- Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeiter obliegen der Schweigepflicht.
Ausstellung/Verlängerung der Berechtigungsausweise:
Jeden ersten und dritten Samstag des Monats von 14.00 - 16.00 Uhr.
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