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Walldorfer Tafel e.V.


Berechtigung zum Einkauf im Tafelladen

Grundsätzliches:

  • Der Tafelladen richtet sich an Bedürftige und möchte nicht in Konkurrenz treten zum Lebensmittel-Einzelhandel.
  • Die Bedürftigkeit wird daher individuell geprüft.
  • Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist.
  • In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.

Einkaufsberechtigte Personen:

  • Menschen, die
    • Leistungen nach SGB II oder
    • Leistungen nach SGB XII oder
    • Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, oder
    • wohnsitzlos sind,
  • erhalten eine Einkaufsberechtigung ohne weitere Prüfung der Einkommensverhältnisse.
  • Rentenempfänger, alleinerziehende Mütter oder Väter oder Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung einen Berechtigungsausweis erhalten.
    Zur ersten Bedarfsprüfung mitzubringen sind alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und der Personalausweis.
  • Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeiter obliegen der Schweigepflicht.

Ausstellung/Verlängerung der Berechtigungsausweise:

    Jeden ersten und dritten Samstag des Monats von 14.00 - 16.00 Uhr.