Wem helfen wir?

Grundsätzliches:

Der Tafelladen richtet sich an Bedürftige und möchte nicht in Konkurrenz treten zum Lebensmittel-Einzelhandel.
Die Bedürftigkeit wird daher individuell geprüft.
Einkaufsberechtigte erhalten einen Ausweis, der bei jedem Besuch des Ladens vorzuzeigen ist.
In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob eine Bedürftigkeit weiterhin vorliegt.
Einkaufsberechtigte Personen:

Menschen, die
Leistungen nach SGB II oder
Leistungen nach SGB XII oder
Leistungen nach dem AsylBLG beziehen, oder
wohnsitzlos sind,
erhalten eine Einkaufsberechtigung ohne weitere Prüfung der Einkommensverhältnisse.
Rentenempfänger, alleinerziehende Mütter oder Väter oder Geringverdiener können nach einer Bedarfsermittlung einen Berechtigungsausweis erhalten.
Zur ersten Bedarfsprüfung mitzubringen sind alle Einkommens-, Kindergeldnachweise, Wohngeldbescheide und der Personalausweis.
Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt, die Mitarbeiter obliegen der Schweigepflicht.